Im Sinne des Opferschutzes arbeiten die Einrichtungen der LAG Täterarbeit Sachsen mit den regionalen Interventions- und Opferberatungsstellen sowie Frauenunterstützungseinrichtungen eng zusammen.

 

Wichtige Netzwerkpartnereinrichtungen sind:

Interventionsstellen

Mit den Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt bestehen Kooperatinsvereinbarungen. Die Kooperation dient der gegenseitigen Information über Arbeitskonzepte und verbindlichen Absprachen für eine abgestimmte fallübergreifende und fallbezogene Zusammenarbeit. Auf der Internetseite der LAG Frauenhäuser und Interventionsstellen finden Sie alle Kontaktdaten der jeweiligen Einrichtungen.

 

Opferhilfe Sachsen e.V.

Regional arbeiten wir mit den Einrichtungen des Opferhilfe Sachsen e.V. eng zusammen. Zwischen der Straffälligenhilfe Görlitz und der Opferhilfe Sachsen e.V. Beratungsstelle Görlitz besteht eine Kooperationsvereinbarung.

 

Polizei

Die Polizei ist häufig die erste staatliche Institution, die in Fällen häuslicher Gewalt interveniert. Die Täterarbeitseinrichtungen informieren die Polizei über die Täterarbeit, damit die Polizei auf bestehende Angebote verweisen kann. In Sachsen werden gemeinsam Polizeischulungen von den Opferschutzbeauftragten der Polizei mit den Interventionsstellen und den Täterberatungsstellen durchgeführt.

 

Justiz

Täterarbeit ist eine sinnvolle Ergänzung zu existierenden Sanktionsmöglichkeiten von häuslicher Gewaltkriminalität. Unser Bestreben ist, mit Gerichten, Staatsanwaltschaft und der Bewährungshilfe zusammenzuarbeiten, da diese Empfehlungen zur Teilnahme am Täterprogramm geben und die Einhaltung und Erfüllung entsprechender Auflagen überwachen können.

 

Jugendämter der jeweiligen Städte und Landkreise

Täterarbeit bemüht sich um eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Kinder sind von häuslicher Gewalt grundsätzlich mit betroffen. Häusliche Gewalt ist ein potentieller Tatbestand von Kindeswohlgefährdung und häufiger Indikator für weitere Gefährdungstatbestände wie z.B. Kindesmisshandlung und -vernachlässigung.

 

weitere Netzwerkpartner:

Grundsätzlich streben wir eine Vernetzung aller Hilfseinrichtungen an, die mit Fällen häuslicher Gewalt befasst sind. Dazu zählen:

 

Ehe-, Familien- und Paarberatungsstellen,

Suchtberatungsstellen,

Täter-Opfer-Ausgleich,

Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

Einrichtungen des Gesundheitswesens,

niedergelassene Psychotherapeut*innen.